Was ist eine DiGA?

Kranus Edera Ärzte DiGA

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Eine "DiGA" oder digitale Gesundheitsanwendung ist eine Anwendung, die auf einem digitalen Gerät wie einem Smartphone, Tablet oder Computer läuft und dazu dient, die Gesundheit, das Wohlbefinden oder die medizinische Versorgung von Menschen zu verbessern. DiGAs können zum Beispiel bei der Vorbeugung, Behandlung oder Nachsorge von Krankheiten helfen oder zur Verbesserung der körperlichen und geistigen Fitness beitragen. Sie können auch unterstützende Funktionen wie die Erfassung von Symptomen, die Überwachung von Vitalwerten oder die Kommunikation mit medizinischem Fachpersonal bieten.

DiGAs können von Gesundheitsdienstleistern oder Unternehmen entwickelt werden und werden häufig von Krankenkassen oder anderen Institutionen zur Verfügung gestellt oder gefördert. Sie können teilweise auch direkt von den Nutzern heruntergeladen oder erworben werden. Die Entwicklung und Nutzung von DiGAs wird von verschiedenen Gesetzen und Regularien, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder dem Medizinproduktegesetz, reguliert.

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Was macht eine DiGA so besonders?

Eine DiGA zeichnet sich durch die folgenden Charakteristika aus:

  • Anwendung über ein digitales Gerät wie ein Smartphone, Tablet oder Computer

  • Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen (teilweise)

  • Zertifiziertes Medizinprodukt und somit vergleichbar mit herkömmlichen Therapiemodellen

Die Rolle des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte bei DiGAs

Das Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft alle Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in Deutschland, die von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, auf Sicherheit, Leistungsfähigkeit und weitere Aspekte wie Datenschutz und Unterstützung der Anwendung durch Patienten. Zudem bewertet das BfArM, ob die DiGA einen positiven Versorgungseffekt für Patienten bietet und ob dies wissenschaftlich belegt ist oder belegt werden kann. 

Eine DiGA bietet einen positiven Versorgungseffekt, wenn sie den gesundheitlichen Zustand des Patienten verbessert oder die Lebensqualität in Zusammenhang mit der gesundheitlichen Situation erhöht. Dies kann durch direkte Einflüsse auf Symptome oder Beschwerden erfolgen, aber auch durch eine bessere Kontrolle und Verwaltung der Krankheit. Eine DiGA kann beispielsweise an die Einnahme von Medikamenten erinnern, Gesundheitswerte messen und speichern oder den Austausch mit Ärzten und Psychotherapeuten erleichtern. In diesem Fall spricht man von patientenrelevanten Verfahrens- und Strukturverbesserungen.

Die Hersteller sind für die CE-Zertifizierung und Einhaltung aller Anforderungen verantwortlich, das BfArM prüft ergänzend.

Zudem findet man auf der Website des BfArM auch das DiGA-Verzeichnis. Das DiGA-Verzeichnis des BfArM enthält alle erfolgreich geprüften digitalen Gesundheitsanwendungen gemäß dem Verfahren nach §139e SGB V und der DiGAV. Die Angaben zu den DiGA sollen eine vertrauensvolle Nutzung ermöglichen und Ärzte/Ärztinnen sowie Patienten/Patientinnen bei der Auswahl geeigneter Anwendungen unterstützen. 

Kranus Edera: Die DiGA zur Behandlung von erektiler Dysfunktion

Kranus Edera ist also eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA), die Männer mit erektiler Dysfunktion dabei unterstützt, ihre Erektionsstörungen langfristig und ganzheitlich zu behandeln. Die Anwender absolvieren eine 12-Wochen-Therapie aus verschiedenen Bausteinen wie Beckenbodentraining, physiotherapeutischen Übungen, kardiovaskulärem Ausdauertraining und Achtsamkeits- und sexualtherapeutischen Übungen. Durch kontinuierliche Anpassung der Übungen in ihrer Intensität und Komplexität sowie durch Wissensvermittlung über die Erkrankung und hilfreiche Tipps, z.B. zur Ernährung und zu vorbeugenden Maßnahmen, soll eine ganzheitliche Behandlung von Erektionsstörungen und ihren Ursachen erfolgen. Die Kosten für diese DiGA werden von der Krankenkasse des Patienten übernommen, wenn sie von einem Arzt oder Psychotherapeuten verordnet wird. Falls Versicherte einen Nachweis über die entsprechende Indikation vorlegen können, ist eine ärztliche Verordnung nicht erforderlich.

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